Norm
ZPO §163 Abs2Rechtssatz
Während der Dauer der Unterbrechung vorgenommene Parteienhandlungen sind dem Prozeßgegner gegenüber ohne rechtliche Bedeutung und deshalb zurückzuweisen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0037093Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.05.2015