Norm
ABGB §1311 IIaRechtssatz
In einem "Schutzgesetz" ist eine "konkrete", eine "detaillierte" Verhaltensnorm zu sehen, die "das gebotene und verbotene Verhalten genauer umschreibt". Schutzgesetze haben eine "Verdeutlichungsfunktion".
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0027367Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
08.06.2020