Norm
ASVG §177 Anl1 Nr19Rechtssatz
Das Abstellen auf den Zwang zur Aufgabe schädigender Erwerbstätigkeit hat den Zweck, ein Verweilen des Versicherten auf dem gefährdenden Arbeitsplatz zu verhindern und dadurch eine Verschlechterung der Krankheit oder deren Wiederausbruch zu verhüten (SSV-NF 1/65, 2/104).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0084372Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.06.2020