RS OGH 1990/3/27 10ObS411/89, 2Ob516/94, 9ObA2166/96m, 9Ob63/08t

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.1990
beobachten
merken

Norm

ABGB §140 Abs3 Ca

Rechtssatz

Selbsterhaltungsfähigkeit kann vor und nach der Volljährigkeit eintreten; ein den Lebensverhältnissen der Eltern und den Anlagen und Fähigkeiten des Kindes entsprechendes Studium schiebt diesen Zeitpunkt hinaus.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0047524

Zuletzt aktualisiert am

02.09.2009
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten