RS OGH 1990/3/27 10ObS89/90, 10ObS121/90, 10ObS148/04v, 10ObS48/05i

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.03.1990
beobachten
merken

Norm

BSVG §140 Abs7

Rechtssatz

Die Berücksichtigung eines pauschalierten Einkommens ist bei der Berechnung der Ausgleichszulage nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Antragsteller die betreffende Liegenschaft nie bewirtschaftet und daher die Bewirtschaftung auch nicht aufgeben konnte; entscheidend sind bloß die Eigentumsverhältnisse.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0085982

Dokumentnummer

JJR_19900327_OGH0002_010OBS00089_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten