Norm
BSVG §140 Abs7Rechtssatz
Die Berücksichtigung eines pauschalierten Einkommens ist bei der Berechnung der Ausgleichszulage nicht deshalb ausgeschlossen, weil der Antragsteller die betreffende Liegenschaft nie bewirtschaftet und daher die Bewirtschaftung auch nicht aufgeben konnte; entscheidend sind bloß die Eigentumsverhältnisse.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0085982Dokumentnummer
JJR_19900327_OGH0002_010OBS00089_9000000_001