Norm
UStG 1972 §11Rechtssatz
Das Gericht kann keine Entscheidung darüber treffen, ob der zur Rechnungslegung verpflichtete Unternehmer den Gesamtaufwand als sein Entgelt anzuführen hat (in diesem Fall wäre die Umsatzsteuer nach dem Gesamtbetrag zu berechnen) oder ob darin auch durchlaufende Posten im Sinne des § 4 Abs 3 UStG enthalten sind.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0076255Dokumentnummer
JJR_19900328_OGH0002_0020OB00524_9000000_001