Norm
ZPO §43 Abs1Rechtssatz
Kostenteilung im Verhältnis 3:1, wenn eine Ehe anstatt aus dem Alleinverschulden aus dem überwiegenden Verschulden des jegliche Verfehlungen bestreitenden Gegners geschieden wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0035945Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.06.2011