Norm
AußStrG §22Rechtssatz
Zur Abhandlung eines zugunsten eines im Ausland wohnhaft gewesenen Ausländers an einer inländischen Liegenschaft (an einem solchen Wohnungseigentumsanteil) grundbücherlich einverleibten Bestandsrechts fehlt es an einer inländischen Abhandlungsgerichtsbarkeit im Sinne des § 22 AußStrG.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0007375Dokumentnummer
JJR_19900329_OGH0002_0060OB00554_9000000_001