Norm
ABGB §140 BaRechtssatz
Bei der Unterhaltsbemessung kommt es vor allem auf die Bedürfnisse des Unterhaltsberechtigten an; andererseits muss aber auch die konkrete Leistungsfähigkeit des Unterhaltspflichtigen berücksichtigt werden.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0047448Dokumentnummer
JJR_19900403_OGH0002_0040OB00532_9000000_008