Norm
StGB §12 BcRechtssatz
Ein direkter Kontakt zwischen dem Beitragstäter und dem unmittelbaren Täter ist zur Wirksamkeit eines Tatbeitrags in kausaler Beziehung keineswegs erforderlich; genug daran, daß der (mit Bezug auf die Deliktsvollendung vorsätzlich geleistete) Beitrag tatsächlich, in welcher Entwicklungsstufe immer, zur (mindestens bis ins Versuchsstadium fortschreitenden) Tatbegehung benützt wird.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0090165Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
10.01.2019