Norm
UrhG §78Rechtssatz
Der erste Schritt gilt der Prüfung, ob im Einzelfall überhaupt ein schutzwürdiges Interesse des Abgebildeten vorliegt, das verletzt sein könnte; wenn das zu verneinen ist, ist der rechtliche Schutz bereits zu versagen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0077898Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
03.08.2011