RS OGH 1990/4/3 4Ob16/90, 6Ob57/06k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 03.04.1990
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Norm

UrhG §78

Rechtssatz

Der erste Schritt gilt der Prüfung, ob im Einzelfall überhaupt ein schutzwürdiges Interesse des Abgebildeten vorliegt, das verletzt sein könnte; wenn das zu verneinen ist, ist der rechtliche Schutz bereits zu versagen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0077898

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

03.08.2011
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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