Norm
RAO §9 Abs2Rechtssatz
Alles, was der Rechtsanwalt in Ausübung seiner Berufstätigkeit in Erfahrung bringt oder was ihm durch Akteneinsicht zur Kenntnis gelangt, unterliegt der Verschwiegenheitspflicht, und zwar unabhängig von einer formellen Vollmachtserteilung bzw Mandatserteilung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0072339Dokumentnummer
JJR_19900409_OGH0002_000BKD00008_9000000_001