Norm
ABGB §1200Rechtssatz
Trotz Vereinbarung anteiligen Ersatzes der Baukosten der Wohnung in pauschalierter Höhe pro Quadratmeter Wohnfläche, was als Verzicht des Käufers auf Rechnungslegung zu werten ist, kann er aber gemäß Analogie aus § 1200 ABGB dennoch Rechnungslegung verlangen, wenn er einen Betrug beweist, wozu ein Verhalten genügt, das geeignet ist, Mißtrauen gegen die Berechnung des Pauschalpreises zu erwecken.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0022136Dokumentnummer
JJR_19900410_OGH0002_0050OB00010_9000000_001