RS OGH 1990/4/10 5Ob10/90

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Veröffentlicht am 10.04.1990
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Norm

ABGB §1200
WEG §19

Rechtssatz

Trotz Vereinbarung anteiligen Ersatzes der Baukosten der Wohnung in pauschalierter Höhe pro Quadratmeter Wohnfläche, was als Verzicht des Käufers auf Rechnungslegung zu werten ist, kann er aber gemäß Analogie aus § 1200 ABGB dennoch Rechnungslegung verlangen, wenn er einen Betrug beweist, wozu ein Verhalten genügt, das geeignet ist, Mißtrauen gegen die Berechnung des Pauschalpreises zu erwecken.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0022136

Dokumentnummer

JJR_19900410_OGH0002_0050OB00010_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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