Norm
ABGB §879 BIIdRechtssatz
Die Bestimmungen des P 7 der Bestimmungen für Spareinlagen, wonach dann, wenn der im Sparkassenbuch ausgewiesene Stand vom Spareinlagenkontostand abweicht, im Zweifel der in den Büchern der Sparkasse ausgewiesene Betrag gilt, stellt eine widerlegliche Vermutung auf (Beweislastvertrag); sie ist wegen Sittenwidrigkeit unwirksam.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0016593Dokumentnummer
JJR_19900410_OGH0002_0050OB00556_9000000_001