Norm
ABGB §1012Rechtssatz
Der Käufer einer Eigentumswohnung, der dem Wohnungseigentumsorganisator (hier: einer nicht dem Kreis der gemeinnützigen Bauvereinigungen angehörigen Gesellschaft mbH) vereinbarungsgemäß als Gegenleistung für die Übertragung eines Liegenschaftsanteils, verbunden mit dem Wohnungseigentum an einer bestimmten Wohnung, einen Kaufpreis für den Liegenschaftsanteil und den anteiligen Ersatz der Baukosten der Wohnung schuldet, hat grundsätzlich einen Anspruch darauf, eine ordnungsgemäß zusammengestellte, formell vollständige Rechnung unter Vorlage der Belege oder mit der Möglichkeit der Einsichtnahme in diese zu erhalten.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0038396Dokumentnummer
JJR_19900410_OGH0002_0050OB00010_9000000_002