RS OGH 1990/5/2 1Ob599/90, 6Ob554/92, 8Ob1603/93 (8Ob1604/93, 8Ob1605/93), 7Ob210/05s, 7Ob121/07f, 1

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Veröffentlicht am 02.05.1990
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Norm

ABGB §140 Bc

Rechtssatz

Jedes Kind hat das Recht, daß seine Bedürfnisse gemäß den Lebensverhältnissen der Eltern angemessen gedeckt werden. Wird unter Anwendung der Anspannungstheorie nicht das reale, sondern ein fiktives Einkommen der Bemessung zugrundegelegt, ist der Unterhaltsanspruch des Kindes nicht mit dem statistisch erhobenen Durchschnittsbedarf zu begrenzen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0047473

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

20.10.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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