Norm
ABGB §1325 D2aRechtssatz
Ein Verdienstentgangsanspruch des Verletzten bildet keine kongruente Deckung für einen Anspruch, den das Land NÖ darauf stützt, es habe dem Verletzten (Vertragsbediensteter des Landes) eine Abfertigung geleistet.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0030731Dokumentnummer
JJR_19900509_OGH0002_0020OB00043_9000000_001