Norm
AußStrG §9 E7Rechtssatz
Der für die Nacherben bestellte Verlassenschaftskurator hat ein Rekursrecht gegen einen im Verlassenschaftsverfahren des Vorerben ergangenen Beschluß, mit dem über die Substitutionsmasse verfügt wurde, denn durch diesen Beschluß wurde in die Rechte der Nacherben eingegriffen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0006699Dokumentnummer
JJR_19900509_OGH0002_0020OB00547_9000000_001