RS OGH 1990/5/9 2Ob547/90 (2Ob548/90)

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Veröffentlicht am 09.05.1990
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Norm

AußStrG §9 E7

Rechtssatz

Der für die Nacherben bestellte Verlassenschaftskurator hat ein Rekursrecht gegen einen im Verlassenschaftsverfahren des Vorerben ergangenen Beschluß, mit dem über die Substitutionsmasse verfügt wurde, denn durch diesen Beschluß wurde in die Rechte der Nacherben eingegriffen.

Entscheidungstexte

  • 2 Ob 547/90
    Entscheidungstext OGH 09.05.1990 2 Ob 547/90

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0006699

Dokumentnummer

JJR_19900509_OGH0002_0020OB00547_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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