RS OGH 1990/5/10 13Os29/90, 17Os20/17w

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Veröffentlicht am 10.05.1990
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Norm

StGB §74 Z7
StGB §147 Abs1 Z1

Rechtssatz

Einem - bei Betrug zur für die Vermögensschädigung kausalen Irreführung verwendeten, falschen - Kreditkartenbeleg kommt die Eignung einer Absichtsurkunde (§ 74 Z 7 StGB), dh einer schriftlich verkörperten, zu rechtserheblichen Zwecken errichteten und ihren Aussteller erkennen lassenden Gedankenerklärung zu, wird doch mit der Unterzeichnung des Kreditkartenbeleges die Ermächtigung des Kartenausstellers, bei Vorlage des Beleges den ausgewiesenen Betrag zu bezahlen, ebenso wie die Verpflichtung des Karteninhabers zur Schadloshaltung ersichtlich gemacht.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0093311

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

12.01.2018
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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