Norm
StPO §292Rechtssatz
Mangels nachteiligen Einflusses einer gesetzwidrigen Strafbemessung auf ein Folgeurteil, welches auf diese Strafe gemäß §§ 31, 40 StGB Bedacht nahm (weil bei richtiger Anwendung des Gesetzes - § 5 Z 4 JGG 1988 - die Verhängung einer geringeren Strafe nur zur Ausmessung einer strengeren Zusatzstrafe führen könnte) keine Aufhebung auch des zweiten Urteils; wohl aber spruchmäßige Korrektur eines Beschlusses über die bedingte Entlassung aus dem zusammengefaßten Vollzug mehrerer Freiheitsstrafen, welcher auch den als gesetzwidrig aufgehobenen (eine in der Folge widerrufene bedingte Strafnachsicht enthaltenden) Strafausspruch umfaßte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0100306Dokumentnummer
JJR_19900515_OGH0002_0150OS00037_9000000_002