RS OGH 1990/5/15 5Ob565/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 15.05.1990
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Norm

ABGB §897
ZPO §503 E4c11
ZPO §503 E4c14

Rechtssatz

Die Beurteilung, ob ein bedingtes Rechtsgeschäft vorliegt oder dessen Eingehung für die Gegenwart abgelehnt und nur in redlich unverbindlicher Weise für die Zukunft in Aussicht gestellt wurde, ist eine Auslegungsfrage.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0017461

Dokumentnummer

JJR_19900515_OGH0002_0050OB00565_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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