Norm
ABGB §897Rechtssatz
Die Beurteilung, ob ein bedingtes Rechtsgeschäft vorliegt oder dessen Eingehung für die Gegenwart abgelehnt und nur in redlich unverbindlicher Weise für die Zukunft in Aussicht gestellt wurde, ist eine Auslegungsfrage.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0017461Dokumentnummer
JJR_19900515_OGH0002_0050OB00565_9000000_001