Norm
GewO 1859 §78Rechtssatz
Musterkollektionen sind keine Waren im Sinne der §§ 78 ff GewO 1859. Werden diese den Vertretern durch Kauf überlassen, liegt kein Verstoß gegen das sogenannte "Truckverbot" vor.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0060131Dokumentnummer
JJR_19900523_OGH0002_009OBA00131_9000000_001