Norm
UVG §2 Abs2 Z2Rechtssatz
Es genügt nicht, dass Sozialhilfeleistungen erbracht werden, sondern es muss die Unterbringung selbst auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen über die Sozialhilfe angeordnet worden sein.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0076026Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
15.04.2016