Norm
ASVG §292Rechtssatz
Mit der Pauschalanrechnung des Ausgedinges nach § 149 Abs 7 GSVG bzw § 292 Abs 8 ASVG sind auch die Ausgedingsleistungen für den im gemeinsamen Haushalt lebenden Ehegatten mitberücksichtigt, wenn dieser nicht Miteigentümer war und daher nicht Übergeber der landwirtschaftlichen Liegenschaft sein konnte.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0085197Dokumentnummer
JJR_19900529_OGH0002_010OBS00073_9000000_001