RS OGH 1990/5/29 10ObS121/90, 10ObS228/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 29.05.1990
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Norm

ASVG §292 Abs8

Rechtssatz

Beim Begriff des Eigentümers ist nicht eine bloß sachenrechtliche, sondern eine wirtschaftliche Betrachtungsweise geboten; als Eigentümer ist danach auch jemand anzusehen, der ein Recht auf Übertragung des Eigentums hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0085462

Dokumentnummer

JJR_19900529_OGH0002_010OBS00121_9000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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