Norm
GmbHG §16 Abs2Rechtssatz
Bei der Prüfung, ob ein ausreichender Grund für die Abberufung krankheitshalber gegeben ist, ist auch auf das Verhalten der Mitgesellschafter Bedacht zu nehmen; ebensowenig dürfen die bisherige Tätigkeit und die Verdienste des Geschäftsführers unbeachtet bleiben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0059647Dokumentnummer
JJR_19900530_OGH0002_0040OB00507_9000000_003