Norm
ABGB §861Rechtssatz
Das Festhalten der Parteien am Vertrag trotz ihrer Berufung aufeinander widersprechende Geschäftsbedingungen gebietet die Annahme der Teilungültigkeit. Die nicht vom Vertrag geregelten Punkte sind mittels dispositiven Rechts und ergänzender Auslegung zu ermitteln.
Entscheidungstexte
Schlagworte
AGBEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0013952Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.06.2022