Norm
ABGB §176bRechtssatz
In dieser Regelung drückt sich der Grundsatz der Familienautonomie aus. Sie stellt einen ganz allgemeinen Grundsatz des Kindschaftsrechtes dar. Sie ist aber im Zusammenhang mit § 176 Abs 2 zweiter Satz ABGB zu lesen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0048736Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
22.03.2022