Norm
ZPO §519 Abs2 Satz2 CRechtssatz
Wird (hier: durch Vorlage einer Ablichtung des Schreibens des Sekretärs der Europäischen Kommission für Menschenrechte) ein rechtliches Interesse des Antragstellers im Sinne dieser Gesetzesstelle glaubhaft gemacht, so ist dem Begehren des Antragstellers auf Erteilung einer Ausfertigung einer bestimmten OGH - Entscheidung stattzugeben.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0043884Dokumentnummer
JJR_19900607_OGH0002_00700N00510_9000000_001