RS OGH 1990/6/12 4Ob85/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 12.06.1990
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Norm

PatG 1970 §151

Rechtssatz

Die Angabe eines Anfangszeitpunktes für die Rechnungslegung ist im Urteilsspruch nicht erforderlich, weil der Patentverletzer in Erfüllung der Rechnungslegung vom ersten Eingriffsfall an alle Patentverletzungen anzugeben hat.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0071341

Dokumentnummer

JJR_19900612_OGH0002_0040OB00085_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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