RS OGH 1990/6/12 10ObS131/90, 10ObS89/08y, 10ObS67/11t, 10ObS93/13v, 10ObS162/19z

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Veröffentlicht am 12.06.1990
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Norm

ASVG §175

Rechtssatz

Auch ein zur gewöhnlichen beruflichen Tätigkeit gehörendes Ereignis kann ein Unfall sein, sofern es nur zeitlich begrenzt ist.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0084089

Im RIS seit

15.06.1997

Zuletzt aktualisiert am

21.02.2020
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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