Norm
ASVG §273 Abs1Rechtssatz
Ein als Geschäftsführer tätig gewesener Versicherter ist aber gemäß § 273 Abs 1 ASVG erst dann berufsunfähig, wenn er weder diese Tätigkeit, noch andere Geschäftsführertätigkeiten oder diesen gleichwertige Tätigkeiten im Rahmen seiner Berufsgruppe zu verrichten imstande ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0084931Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
12.01.2015