RS OGH 1990/6/13 6Ob14/90, 7Ob548/93, 6Ob264/97k

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 13.06.1990
beobachten
merken

Norm

GmbHG §52 Abs6

Rechtssatz

Die sinngemäße Anwendung der §§ 6, 6 a und 10 bedeutet - entgegen der Ansicht von Reich - Rohrwig, GmbH - Recht, 486 - keine Anrechenbarkeit von Leistungen auf das bisherige Stammkapital (über das gesetzliche Mindestmaß hinaus) auf Leistungsverpflichtungen aus der Übernahme von Stammeinlagen im Rahmen der Erhöhung des Stammkapitals.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0060559

Dokumentnummer

JJR_19900613_OGH0002_0060OB00014_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten