Norm
MRG §21Rechtssatz
Der OGH billigt die Ansicht, die der verwaltenden Bauvereinigung im Rahmen ihrer Rechnungslegungspflicht (§ 19 Abs 1 WGG) obliegende Abrechnung nach § 14 Abs 1 Z 7 WGG müsse nicht für alle in dieser Bestimmung angeführten Bewirtschaftungskosten in einem einzigen Dokument erfolgen. Es ist zulässig, die Abrechnung bestimmter Bewirtschaftungskosten von jener der übrigen in § 14 Abs 1 Z 7 WGG genannten Kosten getrennt vorzunehmen, wenn nur dabei der Zweck der Rechnungslegung, den Berechtigten die Überprüfung der Rechtmäßigkeit, Wirtschaftlichkeit und Zweckmäßigkeit der gesetzten Verwaltungsmaßnahmen zu ermöglichen, gewahrt bleibt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0069685Dokumentnummer
JJR_19900626_OGH0002_0050OB00027_9000000_001