Norm
ABGB §916 BRechtssatz
Bedient man sich einer Geschäftsform nur deshalb, um Steuern zu sparen, dann zieht diese Umgehung in der Regel nur steuerrechtliche Folgen nach sich, doch ist das Geschäft deshalb nicht nichtig.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0018090Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
09.06.2010