Norm
ASVG §292Rechtssatz
Die in Unterhaltssachen ergangene Judikatur zum Nettoeinkommen kann im Ausgleichszulagenrecht nicht ohne weiteres angewendet werden. Es ist gerechtfertigt, im Ausgleichszulagenrecht bei selbständig Erwerbstätigen grundsätzlich vom steuerlichen Gewinn, vermindert um die gesetzlich geregelten Abzüge, auszugehen. Keine Berücksichtigung darüberhinausgehender Entnahmen. Steuerliche Abschreibungen, die nur aus wirtschaftlichen Gründen vorgesehen sind, sind für den Bereich der Sozialversicherung und daher auch im Ausgleichszulagenrecht nicht als einkommensmindernd anzuerkennen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0085109Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
06.03.2017