RS OGH 1990/6/26 5Ob580/90, 7Ob515/91

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 26.06.1990
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Norm

ABGB §1168a

Rechtssatz

Gegenüber einem sachkundigen oder sachverständig beratenen Besteller ist die Prüfungspflicht des Unternehmers herabgesetzt; "augenfällige" Mängel hat der Unternehmer aber auch in diesen Fällen mitzuteilen.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0021981

Dokumentnummer

JJR_19900626_OGH0002_0050OB00580_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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