Norm
ABGB §1168aRechtssatz
Gegenüber einem sachkundigen oder sachverständig beratenen Besteller ist die Prüfungspflicht des Unternehmers herabgesetzt; "augenfällige" Mängel hat der Unternehmer aber auch in diesen Fällen mitzuteilen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0021981Dokumentnummer
JJR_19900626_OGH0002_0050OB00580_9000000_001