RS OGH 1990/6/26 5Ob8/90

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Veröffentlicht am 26.06.1990
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Norm

WEG 1975 §26

Rechtssatz

Voraussetzung für die erleichterte Zustellung in Verfahren über Anträge nach § 26 Abs 1 WEG gegen mehr als sechs Miteigentümer der Liegenschaft ist gemäß § 26 Abs 2 Z 7 WEG der Umstand, daß diese Miteigentümer zugleich auch Wohnungseigentümer sind. Deshalb liegt Nichtigkeit vor, sofern bloße Miteigentümer der Liegenschaft dem Verfahren nicht durch Zustellung des Antrages im Sinne des § 6 AußStrG in Verbindung mit § 106 ZPO beigezogen wurden.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0083062

Dokumentnummer

JJR_19900626_OGH0002_0050OB00008_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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