Norm
ASGG §89 Abs4Rechtssatz
Hat das Erstgericht in seinem Urteil über die Frage der Aufrechnung eines Überbezuges nicht entschieden und wird diese Unterlassung von der beklagten Partei im Berufungsverfahren nicht gerügt, so ist es dem Berufungsgericht verwehrt, diese Entscheidung nachzutragen.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0042365Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
20.09.2019