Norm
MRG §9Rechtssatz
Durch die einmalige zulässigerweise erfolgte Ersetzung der vorhandenen Holzfenster durch Kunststoffenster kann der Vermieter den Einbau von Kunststoffenstern durch andere Mieter nicht mehr mit dem bloßen Hinweis auf ein Bedürfnis nach Einheitlichkeit des verwendeten Materials verhindern.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0069557Dokumentnummer
JJR_19900626_OGH0002_0050OB00038_9000000_002