Norm
ASVG §324 Abs3Rechtssatz
Beim Rentenspruch nach § 324 Abs 4 ASVG handelt es sich nicht um einen neben den Leistungsanspruch des Rentenberechtigten (Pensionsberechtigten) tretenden Ersatzanspruch des Sozialhilfeträgers bzw des Bundes gegen den Träger der Sozialversicherung, sondern um den Übergang eines Teiles des Leistungsanspruches des Rentenberechtigten (Pensionsberechtigten) auf den Sozialhilfeträger bzw den Bund durch Legalzession.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0084938Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
21.03.2018