Norm
KO §111Rechtssatz
An die Anmeldung von Arbeitnehmerforderungen im Konkurs sind keine anderen Anforderungen zu stellen als an die klageweise Geltendmachung in einem außerhalb eines Konkurses geführten Rechtsstreit. (hier: Bruttobeträge im Prüfungsprozess).
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0065662Dokumentnummer
JJR_19900627_OGH0002_009OBA00161_9000000_001