RS OGH 1990/6/27 9ObA148/90

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.06.1990
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Norm

AngG §36 I

Rechtssatz

Die Beteiligung an einem Unternehmen in ausschließlich kapitalmäßiger Form ist nicht als Betrieb eines selbständigen Unternehmens anzusehen.

Entscheidungstexte

Schlagworte

SW: Angestellte, Anteile, Konkurrenzklausel, Wettbewerbsverbot, Konkurrenzverbot, Beschränkung, Erwerbstätigkeit, Treuepflicht, Gesellschafter

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0029760

Dokumentnummer

JJR_19900627_OGH0002_009OBA00148_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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