Norm
AngG §27 Z3 E3Rechtssatz
Der Eintritt eines konkreten Schadens ist für die Erfüllung des Entlassungstatbestandes nicht erforderlich.
Entscheidungstexte
Schlagworte
SW: Angestellte, Entlassungsgrund, wichtiger Grund, Ende, Beendigung, vorzeitige Auflösung, Dienstverhältnis, Arbeitsverhältnis, Konkurrenzverbot, Konkurrenzgeschäfte, Nebenbeschäftigung, Nebenbetätigung, SchadenseintrittEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0029439Dokumentnummer
JJR_19900627_OGH0002_009OBA00159_9000000_001