Norm
UVG õ19 Abs2Rechtssatz
Wird während des Laufens der Vorschüsse der Unterhaltsbeitrag erhöht, ist die Erhöhung der Vorschüsse mit dem der Unterhaltserhöhung folgenden Monatsersten bzw dem Monatsersten selbst dann anzuordnen, wenn die Weitergewährung von einem danach gelegenen Zeitpunkt an bewilligt worden ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0076749Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
18.07.2018