Norm
StPO §281 Abs1 Z11 Fall3Rechtssatz
Die Heranziehung des Erschwerungsgrundes einer mehrfachen Qualifikation (hier: des schweren Betruges) verstößt nicht in unvertretbarer Weise gegen Bestimmungen über die Strafbemessung.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0100027Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
28.12.2020