RS OGH 1990/6/28 12Os13/90

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Veröffentlicht am 28.06.1990
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Norm

UStG 1972 §7 Abs1 Z3
UStG 1972 §18 Abs8

Rechtssatz

§ 7 Abs 1 Z 3 UStG 1972 verpflichtet - im Verbindung mit § 18 Abs 8 leg cit - den Ausfuhrunternehmer, die Voraussetzungen über den Abschluß eines Umsatzgeschäftes mit einem ausländischen Abnehmer und die Versendung des Liefergegenstandes in das Ausland buchmäßig nachzuweisen. Fehlt es an einem solchen Buchnachweis, so verliert der Unternehmer den Anspruch auf Befreiung von der Umsatzsteuer selbst dann, wenn die übrigen sachlichen Voraussetzungen hiefür erfüllt sind, weil diesfalls eben nicht sämtliche bezüglichen Voraussetzungen für eine solche Begünstigung vorliegen. Kommt doch nach herrschender Auffassung einem derartigen Buchnachweis der Charakter einer materiellrechtlichen Voraussetzung für die Befreiung von der Umsatzsteuer zu.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0076215

Dokumentnummer

JJR_19900628_OGH0002_0120OS00013_9000000_001
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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