Norm
DSt 1872 §2 FRechtssatz
Die Richtlinie des § 18 RL-BA, wonach der Rechtsanwalt den Rechtsanwalt einer anderen Partei nicht umgehen darf, dient auch dem Schutz des Klienten, der nicht ohne Beratung durch seinen gewählten Vertreter den Argumenten des ihm zumeist fachlich überlegenen Gegenanwaltes ausgeliefert werden soll. Dieser Schutzzweck kommt auch dann zum Tragen, wenn der Gegner juristisch ausgebildet ist.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0055238Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
25.10.2021