Norm
StGB §10Rechtssatz
Die Unmittelbarkeit der Gefahr zählt zu den Wesenselementen einer Notstandssituation im Sinne des § 10 StGB, weil bei einem anderen Motivationsdruck vom Betroffenen zu verlangen ist, dass er sich der Bedrohung nicht auf Kosten fremder Rechtsgüter entzieht.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0089449Im RIS seit
15.06.1997Zuletzt aktualisiert am
04.10.2018