Norm
SGG §12 IERechtssatz
Selbst wenn der Täter mit der Möglichkeit, beim Versuch des Suchtgiftverkaufs an einen "verdeckten Fahnder" zu geraten, gerechnet und dieses Risiko in Kauf genommen haben sollte, würde dadurch weder in rechtlicher noch in faktischer Hinsicht die Erfüllung der subjektiven Tatseite des Tatbestands nach § 12 Abs 1 SGG in Frage gestellt.
Entscheidungstexte
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0088211Dokumentnummer
JJR_19900703_OGH0002_0150OS00066_9000000_002