RS OGH 1990/7/3 15Os66/90

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Veröffentlicht am 03.07.1990
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Norm

SGG §12 IE
StPO §25

Rechtssatz

Selbst wenn der Täter mit der Möglichkeit, beim Versuch des Suchtgiftverkaufs an einen "verdeckten Fahnder" zu geraten, gerechnet und dieses Risiko in Kauf genommen haben sollte, würde dadurch weder in rechtlicher noch in faktischer Hinsicht die Erfüllung der subjektiven Tatseite des Tatbestands nach § 12 Abs 1 SGG in Frage gestellt.

Entscheidungstexte

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:OGH0002:1990:RS0088211

Dokumentnummer

JJR_19900703_OGH0002_0150OS00066_9000000_002
Quelle: Oberster Gerichtshof (und OLG, LG, BG) OGH, http://www.ogh.gv.at
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